Betreuung und Versorgung im eigenen Zuhause
Direkte Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen
Unsere Leistungen werden im allgemeinen von den Kranken- und Pflegekassen bezahlt. Mit diesen rechnen wir direkt ab.
Durch die Leistungen der häuslichen Krankenpflege soll die ärztliche Therapie und Behandlung unterstützt, fortgesetzt und somit gesichert werden. Im Auftrag des Arztes übernimmt eine Pflegefachkraft die Durchführung der ärztlich verordneten Leistungen.
Pro Ausstellung einer solchen Verordnung werden Ihnen von Ihrer Krankenkasse 10 € in Rechnung gestellt.
Für die ersten 28 Tage im Jahr erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Krankenkasse über 10 % der Abrechnungssumme als Privatanteil.
Die Pflegesätze werden - wie bei allen Pflegediensten - auch den karitativen, von den Pflegekassen festgeschrieben. Wir sind diesbezüglich vergleichbar mit kirchlichen Diensten. Dennoch bitten wir Sie, die Leistungen zu vergleichen, da bei uns der Mensch im Vordergrund steht.
Die Finanzierung der Pflege wird bei Einstufung in die Pflegeversicherung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Überschreitet die Summe die Höchstpauschale des jeweiligen Pflegegrades (siehe Pflegegrade), wird der übersteigende Teil den Klient*innen privat in Rechnung gestellt. Die Leistungen, bzw. Module wurden von den Kassen festgelegt:
Leistungspakete / Module
Vergütung in Euro
* Anmerkung: pro angefangene 1/4 Stunde
Investitionskosten sind im Pflegegesetz vorgeschrieben für die Rücklagenbildung zur Anschaffung des Fuhrparks und notwendiger medizinischer Messgeräte. Diese Kosten werden dem Klienten privat in Rechnung gestellt und werden von der Pflegekassen nicht erstattet. Sie betragen bei uns derzeit 1,45 € pro Hausbesuch.