Leistungsangebot

Erstbesuch

Beim Erstbesuch informieren wir uns über die zu pflegende Person, den Hilfebedarf und die häusliche Umgebung. Bei dieser ersten persönlichen Kontaktaufnahme machen wir Sie mit uns und unserem Pflege- und Betreuungsangebot vertraut. Wir informieren Sie über die Kostenübernahme der Kassen. Wir beraten Sie, erstellen einen Pflegeplan unter Einbeziehung Ihres Umfeldes, Ihrer einzelnen Bedürfnisse und Wünsche. Unter diesen Grundsätzen möchten wir Ihnen Geborgenheit in Ihrem eigenen Zuhause ermöglichen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse komplett.

Grundpflege SGB XI

  • individuelle Körperpflege.
  • Hilfe bei Problemen mit Ausscheidungen.
  • Spezielle Lagerungstechniken wie z.B. nach Bobath.
  • Mobilisation (Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Beweglichkeit).
  • Individuelle Hilfe bei Verabreichung von Mahlzeiten und Getränken.
  • u.v.m.

Behandlungspflege SGB V

  • Verbände und Wundversorgung nach neuesten Erkenntnissen + Techniken.
  • Injektionen, Infusionstherapien, Medikamentenüberwachung, ...
  • Überwachung der Vitalwerte (Blutdruck, Blutzucker, ...) u.v.m.
  • Künstliche Ernährung und Pflege von Sonden.
  • Portversorgung.
  • Tracheostomapflege.
  • Absaugen von Sekreten.
  • Katheterversorgung, Blasenspülungen.
  • u.v.m.

Wir garantieren eine fachkundige, kompetente Versorgung, die von Ihrem Hausarzt angeordnet und mit ihm abgesprochen ist. Wir pflegen nach den neuesten medizinischen-pflegerischen Erkenntnissen, die wir durch kontinuierliche Fortbildung erfahren.

Hauswirtschaftliche Versorgung SGB XI

  • Anrichten von kalten Mahlzeiten, aufräumen und spülen.
  • Einkaufen, Besorgungen von Medikamenten und sonstigen Hilfsmitteln.
  • Ab- und Beziehen des Bettes, Reinigung der Wohnung.
  • Vermittlung von Essen auf Rädern.
  • u.v.m nach Absprache mit uns.

Krankenhausaufenthalt verkürzen SGB V

Wenn Sie Ihren Krankenhausaufenthalt verkürzen wollen, können wir Sie zu Hause wie in den o.g. Punkten ebenfalls fachgerecht pflegen und versorgen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse nach § 37.1 SGB V ab.

Beratungspflege SGB XI

Wir führen Beratungspflege nach § 37.3 SGB XI durch. Bei diesem Besuch werden wir Ihnen in einem beratenden Gespräch mit Rat und Tat zur möglichst unkomplizierten und richtigen Praxis in der Pflege verhelfen.

 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe (monatlich bis zu 125€) seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.

Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Das Pflegeversicherungsgestz hat speziell zur zeitweiligen Entlastung der Pflegepersonen die Leistung der sogenannten Verhinderungspflege vorgesehen. Diese kann max. 28 Tage im Jahr, bzw. bis zu 1.612 € im Jahr, in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert ist.

Sofern im Kalenderjahr die Kurzzeitpflege noch nicht komplett in Anspruch genommen wurde, (wenn noch bis zu 50 % des Anspruches vorhanden sind) kann sich der Betrag bei Leistungserbringung durch einen Pflegedienst auf 2.418 € je Kalenderjahr erhöhen!

Die Leistungen sind nicht in das Folgejahr übertragbar!

Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist, dass seit mindestens 6 Monaten der Pflegegrad besteht.