Betreuung und Versorgung im eigenen Zuhause
Leistungen aus der Pflegeversicherung können beantragt werden, wenn die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
Um möglichst jedem Schweregrad in jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit nach Pflegegraden eingeteilt.
Der 1. Schritt, diese Leistung aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Antragstellung des Pflegebedürftigen, der Angehörigen oder der gesetzlichen Vertretung bei der Pflegekasse, die mit der zuständigen Krankenkasse organisatorisch verbunden ist.
Bitte beachten Sie, dass eine Pflegeperson, die hier benannt wird, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit später einen erhöhten Rentenanspruch erhält.
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